Genehmigungen
Gewerbeanmeldung & weitere Genehmigungspflichten
Auch sie gehören zu einer Existenzgründung dazu: die Formalitäten. Zum Teil unterscheiden sie sich je nach Gründungsvorhaben. Gerne überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte Sie gehen müssen und welche Bereiche für Sie und Ihr Gründungsvorhaben keine Rolle spielen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit dem Team von STARTUP VULKANEIFEL – telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich. So, wie es am besten für Sie passt.
Kontakt
- WFG Vulkaneifel mbH
- Angelika Gerhartz
- 06592 - 933-204
- kontakt@startup-vulkaneifel.de
Gewerbeanmeldung
Am Anfang steht für viele Gründerinnen und Gründer naturgemäß die Gewerbeanmeldung – außer natürlich für diejenigen, die eine Existenzgründung in den Freien Berufen planen. Das PDF-Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie online unter:
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung sowie eine Kopie Ihres Personalausweises an das für Sie zuständige Gewerbeamt der Verbandsgemeinde des Unternehmenssitzes:
Meldung beim Finanzamt
IHK, Hwk & Co.
Als Gewerbetreibende werden Sie in Abhängigkeit des Gründungsvorhabens Mitglied der Handwerks- (www.hwk-trier.de) oder der Industrie- und Handelskammer Trier (www.ihk-trier.de). Die jeweilige Kammer tritt nach der Gewerbeanmeldung mit Ihnen in Kontakt.
Angehörige der Freien Berufe müssen jedoch nicht Mitglied einer IHK oder der HWK sein. Für sie gibt es eigenständige, berufsständische Kammern – die sogenannte Standeskammern – bei denen sie sich als Freiberufler registrieren müssen.
Zu den kammerfähigen Freien Berufen zählen u.a. Apotheker, Architekten, Ärzte, Steuerberater. Eine vollständige Übersicht bietet auch hier die Ausgabe 17 der Gründerzeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi):
Die Landwirtschaftskammer ist als berufsständische Organisation zuständig für Beratungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Es werden Beratungen in folgenden Bereichen angeboten:
- Unternehmensberatung, Förderberatung
- Beratung Einkommensalternativen (Direktvermarktung, Hofgastronomie, Urlaub)
- Beratung Bau- und Technik
- Tierzucht
- Raumordnung
- Berufsbildung
Berufsgenossenschaft
Jedes frisch gegründete Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt oder ob MitarbeiterInnen beschäftigt werden. Um herauszufinden, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, müssen Sie zuerst genau bestimmen, was Ihr Unternehmen bezweckt. Je nach Branche ist eine andere Berufsgenossenschaft zuständig. Sind Sie nicht sicher, wo Ihr Unternehmen reinpasst, empfiehlt der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entweder, direkt Kontakt zu einer Berufsgenossenschaft aufzunehmen oder bei der kostenlosen Infohotline 0800 6050404 anzurufen.
Besondere Genehmigungspflichten
Weitere Genehmigungspflichten für Ihr Gewerbe erhalten Sie beim für Sie zuständigen Gewerbeamt.
Es gilt:
Wir stellen gerne den Kontakt zu den entsprechenden AnsprechpartnerInnen, z.B. in der Bauabteilung oder im Gesundheitsamt Vulkaneifel für Sie her. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!